Gesetzliche Rente versteuern? Das klingt noch relativ logisch, denn ab 2040 sind wir alle in vollem Umfang steuerpflichtig, vorher steigt es schrittchenweise an. Viel undurchsichtiger ist die Besteuerung der privaten Vorsorge. In diese dunkle Höhle halte Ich heute mit Sven Matterne von der Euroinvest GmbH eine Lampe und versuche das Dunkel der Besteuerung der privaten Vorsorge ein wenig auszuleuchten.

euroinvest

Herr Matterne, Wie sieht es denn mit Rentenbezügen aus den Betrieblichen Rentenversicherungen und Entgeltumwandlungen aus?

Die Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind in vollem Umfang mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Auf diese Leistungen fallen ebenfalls in vollem Umfang Krankenversicherungs- und Pflegebeiträge an.
Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge nach dem alten Recht, dem sogenannten §40b, haben, ist hier die Rente mit dem Ertragsanteil von 18% zu versteuern. Kapitalleistungen sind (unter gewissen Kriterien) steuerfrei.

Was können Sie zu Rentenbezügen aus Privaten Rentenversicherungen sagen?

Beiträge können nach dem neuen Gesetz nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Nach dem neuen Steuergesetz wird der Höchstbeitrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bereits durch die Krankenversicherung überschritten. Bei einer privaten Rentenversicherung werden von der Rentenzahlung nur 18% der Regel-Rente (67) versteuert – oder 50% der Kapitalleistung abzüglich den von Ihnen eingezahlten Beiträgen.

Reden wir über Riester- und Rüruprenten? Was ist mit den Bezügen, die aus diesen Renten generiert werden?

Die Rentenzahlung der Riester Rente ist in vollem Umfang im Alter mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Die Besteuerung der Rüruprente, die auch Basisrente genannt wird, ist an die gesetzliche erste Schicht gebunden. Genau wie die zunehmende Entlastung durch abzugsfähige Rentenbeiträge, ist die spätere Rentenleistung im Alter zu versteuern. Für eine Gleichbehandlung älterer Menschen steigt die Höhe des zu versteuernden Rentenanteils von 60% (aus dem Jahr 2005) jährlich um 2% . Dies bedeutet, dass im Jahr 2005 nur ein Teil der Rentenzahlung,während ab 2025 die gesamte Rentenleistung aus der Basisrente zu versteuern ist.

Und noch eine letzte Frage: Wann wird wovon noch Kranken- und Pflegeversicherung abgebucht?Matterne

Wie schon kurz angeschnitten, fallen zusätzliche Krankenversicherungs- und Pflegebeitrage auf Rentenleistungen der betrieblichen Altersvorsorge an.

 

Sven Matterne ist Versicherungs- und Finanzdienstleister und leitet die Geschäftsstelle der Euroinvest GmbH in Bochum, die als Ansprechpartner für die Bereiche Versicherungen, Banken und Immobilienwesen als Berater zur Seite steht.