Bei Riester scheiden sich die Geister: Die einen schwören drauf, die andern verteufeln sie. Wenn Du aber ein überzeugter Riesterer bist, so wäre es schön, auch alle Zulagen zu erhalten: So musst Du rechnen.
Der Zulagen Tipp
Viele Riesterkunden behandeln ihren Vertrag stiefmütterlich – verständlich, aber nicht sinnvoll, denn damit kann dir einiges an Geld flöten gehen. Heute ist also wahrscheinlich auch für Dich ein guter Tag den Vertrag mal wieder zu Hand zu nehmen und zu prüfen ob du auch alle Zulagen erhältst und ob du auch die nötigen Beiträge in den Riester-Vertrag einzahlst.
Wie rechnet man das?
Das ist eigentlich ganz einfach!
Du musst immer 4% von Deinem Bruttogehalt des Vorjahres abzüglich der Zulagen, die Du bekommst, in Deinen Vertrag in diesem Jahr einzahlen.
Also 4% deines Bruttogehalts von 2017 minus der erwarteten Zulage in 2018.
Ein Zahlenbeispiel: Dein Gehalt 2017 war 48.000,-. 4% davon sind 1.920,- €.
Davon ziehst Du dann Deine Zulagen ab: 175,- € für Dich (und 300,- pro Kind, dass nach 2008 geboren ist und für das Du Kindergeld erhältst) => 1.920,- € – 175 € = 1.745,- €, die Du in 2018 mindestens einzahlen musst, damit Du die 175,- € auch erhältst.
Ob Du die Zulage im Vorjahr komplett erhalten hast, solltest Du regelmäßig überprüfen – denn manchmal geht natürlich auch hier etwas schief.
Meine Idee, Dich immer auf die sichere Seite zu stellen, wäre es, sowieso den Beitrag eher zu hoch als zu niedrig anzusetzen:
In unserem Beispiel würde ich also eher 160,- € im Monat einzahlen wollen, als nur die 145,42 €. Falls Du es doch mal verpasst, Deinen Beitrag nachzurechnen, so hast Du auch bei einer kleinen Gehalterhöhung nicht gleich einen Teil der Zulagen in den Sand gesetzt.
Falls Du mit Deinem Riestervertrag haderst und nicht sicher bist, ob das Produkt für Dich denn wirklich das Mittel der Wahl ist, so empfehle ich Dir, diese beiden Grundsatzartikel über Riester zu lesen und Dir dann eine eigene Meinung zu bilden:
-> Riester – was Du grundsätzlich wissen musst.
-> Riester-Produktarten: Was für wen und warum?
Hallo Anette, seit Mitte letztem Jahr habe ich angefangen, mich sehr stark mit meinen Finanzen auseinander zu setzen. Auch mit dem Thema Riesterrente. Das ist für einen Laien leider nicht immer ganz einfach.
So bin ich ein klassischer Fall: habe eine klassische Riesterrente im Jahre 2008 abgeschlossen, damals in Elternzeit mit Mindestbeitrag und einem Kind (2006 geboren). Toll – möchte man jetzt meinen: Gebühren sind im Vergleich der heute angebotenen Riesterrentenprodukte recht human und meine Verzinsung meines Eigenanteils gibt es zu 2,25 %.
Seither war ich der Meinung, diese Versicherung deshalb als eher risikoloses Produkt in meinem Portfolio zu halten.
Also habe ich geschaut, dass ich regelmäßig die 4 % meines Bruttoverdienstes jährlich einzahle, um die volle Förderung zu erhalten (zwischenzeitlich kam dazu ja auch noch ein Kind geboren in 2008) und jede Erhöhung meines Bruttoverdienstes rechtzeitig zu melden.
So auch aktuell jetzt wieder: letztes Jahr hat sich mein Einkommen dadurch erhöht, da ich das ganze Jahr wieder erstmalig Vollzeit gearbeitet habe. Also Meldung an die Versicherung, macht nun ein Erhöhungsbetrag von monatlich 20,00 EUR aus. Und nun entdecke ich in dem mir zugegangenen Nachtrag zum Versicherungsschein folgende Passage:
Der Teil der garantierten Rente aus Eigenbeträgen, der auf einer Erhöhung des Eigenbetrages basiert, wurde bedingungsgemäß auf der Grundlage unseres neuen Tarifs, d. h. einem Rechnungszins von 0,9 % p. a. und der aktuellen Sterbetafel „UNI 2004R“ berechnet.
Mein Frust ist wirklich sehr groß, denn ich habe natürlich gedacht, meine Konditionen, die bei Vertragsabschluss galten, seien unabdingbar. Jetzt habe ich zwei Tarife in einer Versicherung – so verstehe ich das. Und habe nichts Neues unterschrieben. Um aber die volle staatliche Förderung zu erhalten, bin ich gezwungen, den Eigenanteil zu erhöhen.
Die Versicherungen finden wohl immer ein Schlupfloch. Man ist im Zweifel Spielball derselben. Wie soll man sich da das Vertrauen dieser Versicherungsprodukte erhalten?
Es grüßt Dich herzlich eine Mutter, die vorausschauend etwas für ihre spätere Rente tun möchte mit Riesterfrust.
Liebe Michaela,
das ist natürlich extrem ärgerlich, das kann ich gut verstehen.
Andererseits verstehe ich auch die Versicherung: Denen treibt es den Schweiß auf die Stirn, würden sie sich für neue Gelder an alte Zusagen halten müssen.
Du hast aber folgende Möglichkeiten, die Du mal für Dich prüfen kannst:
a) Du kannst den gesamten Vertrag zu einem anderen Anbieter mit einer für Dich besser geeigneten Produktform umziehen.
b) Du kannst nur die neue Summe (also die 20,- €) bei einem anderen Anbieter in einer anderen (evtl. besser passenden) Produktform anlegen und den alten Vertrag mit der alten Summe weiterlaufen lassen. Dann musst Du nur im neuen Zulagenantrag angeben, wo der der alte Vertrag ist und dann splitten sie auch die Zulagen auf beide Verträge passend auf.
c) Du kannst den alten Vertrag ruhen lassen und einen neuen abschließen. Falls es wieder irgendwann bessere Garantiezinsen gibt (ja, das wird es. Ich weiß aber nicht, wann.), kannst Du dann ja immer noch überlegen, ob Du den alten Vertrag wieder aufleben lässt.
Liebe Grüße schickt dir
Anette