Wer riestert, will seine Rente aufbessern und die staatlichen Zulagen abgreifen, wenn möglich auch noch ein paar Steuervorteile nutzen.
Damit diese Geschenke auch den volkswirtschaftlichen Zweck erfüllen, für den sie gedacht sind, hat der Gesetzgeber ein paar unumstößliche Regeln aufgestellt, denn Geschenke vom Staat sind immer auch an Bedingungen geknüpft. So sollte es auch sein, denn immerhin wird unser Sozialverein aus Steuern finanziert.
Die Bedingungen aus staatlicher Sicht sind einfach:
Willst Du die Vorteile nutzen, so musst Du Dein Geld – inklusive der Zulagen – so anlegen, dass Du es nicht verlieren kannst und es Dir so garantiert eine Zusatzrente erwirtschaftet.
Diese Zusatzrente muss lebenslang fließen, damit Du nicht doch noch irgendwann die Sozialkassen belastest, nur weil Du dein Geld bereits aufgebraucht hast.

Die Umsetzung dieser beiden Haken in passende Finanzprodukte obliegt der Finanzwirtschaft, alle 4 Riesterproduktarten (Versicherung, Bank, Fonds oder Bausparen) erfüllen diese Bedingungen. Selbstverständlich lässt sich die Finanzwirtschaft die Ausgestaltung bezahlen, die Kosten muss der Riesterkunde selbst tragen.
Wie in jeder freien Marktwirtschaft (und in der Finanzwelt sowieso) üblich, gibt es Produkte, bei denen der Kunde abgezockt wird und welche, die eher fair kalkuliert sind. Die Auswahl ist groß, wer sich ordentlich informiert, kann allein über die Kosten der verschiedenen Anbieter deutlich mehr Zusatzrente erhalten als derjenige, der einfach das erstbeste Produkt nimmt, welches er angeboten bekommt.

Was den Verbraucher aber in jedem Fall Geld kostet, ist die Beitragsgarantie (also die erste vom Staat geforderte Bedingung) – und dem Staat ist es egal, auf welche Art diese Garantie gehalten wird: Entweder wird von vorneherein weniger Zins zugesagt (Bank) oder es ist eine Versicherungsprämie zu zahlen oder es wird ein Fonds-Garantiekonstrukt gebaut.

Über dieses Fondskonstrukt wird in einem Artikel von Markus Siewers in der Frankfurter Rundschau über eine Milchmädchenrechnung zweier „Forscher“ berichtet, die den unbedarften Riesterkunden verwirren muß:
Die Kollegen (ich habe auch an der Frankfurt School of Finance & Management studiert) haben herausgefunden, dass diese Garantie den Kunden viel von seiner möglichen Rendite kostet – Renditeeinbussen, die er nicht zu zahlen hätte, würde er sein Geld in Fonds ansparen, die nicht diesem Bedingungswerk unterliegen.

calculatorUm zu dieser bahnbrechenden Erkenntnis zu gelangen, braucht es eigentlich kein Forscher zu sein. Da braucht es etwas gesunden Menschenverstand und für diejenigen, die es genauer wissen wollen, 2 Minuten mit einem ordentlichen Taschenrechner.

Die wahrhaft neue Erkenntnis ist aber, dass „die Kosten der Beitragsgarantie durch die niedrigen Zinsen extrem angewachsen“ sind.
Das stimmt zwar für den Augenblick, unterliegt aber einem Gedankenfehler:
Wenn wir in der einen Richtung (nämlich beim Ansparen und beim Renditeverlust) über 42 Jahre rechnen – so muss der gemeine Forscher das auch in der anderen Richtung, nämlich bei der Zinsentwicklung, tun. Die Zinsen werden nicht ewig niedrig bleiben, also werden auch die Garantiekosten wieder sinken. Und auf diese langen 42 Jahre gerechnet, fällt auch eine momentan ungünstige Garantiekostenentwicklung nicht sonderlich ins Gewicht.
Natürlich mag es auf lange Sicht und mit einer ordentlichen Fondsauswahl sehr unwahrscheinlich – sogar nach heutigen Erkenntnissen fast unmöglich – sein, dass ein langfristig orientierter Fondssparer weniger zurückerhält, als er eingezahlt hat.
Das ist zwar richtig, geht aber am Thema vorbei:
Es ist müßig, sich über voraussichtlich entgangene Renditen Gedanken zu machen, wenn die Anlagebedingungen von außen festgelegt werden.

Der Staat kann sich nicht auf Wahrscheinlichkeiten einlassen und der Teufel ist ein Eichhörnchen – und wer hat jemals gehört, dass der Staat mit einem Eichhörnchen ins Bett steigt?

 

Weitere Artikel zu diesem Themenkreis

–> Riester: Der geschenkte Gaul

–> Rezept: Das Arbeitnehmer-Rentensüppchen