Es ist schon verwirrend mit den ganzen Namen, Produkten und Renten, daher heute der Versuch der Klärung einer Frage, die mich die letzten Tage erreicht hat.

Frage: „Wenn ich die volle Erwerbsminderungsrente beziehen würde – wie lange würde ich diese bekommen und was ist dann mit meiner gesetzlichen Altersrente?“

Wie das genau ist – also in Zahlen und Werten ausgedrückt -, ist natürlich extrem individuell. Es kommt auf unterschiedlichste Faktoren an – wie viel Rente Du beziehst und ab wann und wie schwer die Erwerbsminderung ist, usw., im Prinzip hängen Erwerbsminderungsrente und Altersrente aber so zusammen:

Du erhältst die Erwerbsminderungsrente, wenn Dir diese zusteht, so lange, bis diese in die Altersrente übergeht. Salopp gesprochen: Bist du zu jung für die Altersrente gibt’s Erwerbsminderungsrente und ab dem „richtigen“ Alter dann die Altersrente.

 

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Wie geht es dann weiter?

Die Erwerbsminderungsrente wird als Zeitrente gewertet (und spätestens alle 3 Jahre überprüft). Diese kann als Teilrente ausbezahlt werden oder als volle Rente. Es könnte ja auch sein, dass Dein Gesundheitszustand sich wieder soweit bessert, dass Du die EM-Rente nicht bis zur Altersrente beziehen musst, weil Du doch wieder in eine Erwerbstätigkeit kommst.

Während der Erwerbsminderungsrentenzeit werden Dir übrigens weitere Rentenpunkte gutgeschrieben, Du bleibst also nicht auf dem Altersrentenbertrag, den Du bis zum Eintritt Deiner gesundheitlichen Einschränkung erarbeitet hast, stehen – sprich: Die Altersrente wird also nicht geringer als die EM-Rente ausfallen.