Zusammenfassung Riester

Für die, die sich noch nicht mit der Systematik dieser Art Vorsorge vertraut gemacht haben, hier eine extrem kurze Zusammenfassung:
Ziel ist es, dem deutschen Bürger die erwartet zu niedrige Rente aufzubessern.
Da alle Bemühungen, die Menschen zu privater Vorsorge zu bewegen, nicht gefruchtet haben, fördert das (leere) Staatssäckel das private Sparen und setzt diesen wenigen zu erfüllende Mindeststandards für die Produktgeber und die Sparer fest:

Der (egal wie wenig) verdienende Haushalt soll insgesamt – inkl. Förderung-  4% seines sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens jedes Jahr selbst zur Seite legen.

Schlimmstenfalls kommt bei Erreichen des Rentenalters genau diese Summe als Kapitalsumme zurück, die aber nicht auf einmal ausgegeben werden kann, sondern als lebenslange Rente bezogen werden muss.
Dafür bekommt der Sparer jährlich seine Zulage (154,-, ab 2018 175,- € und 185,-/300,- für jedes Kind) in den Vertrag eingezahlt und zusätzlich verzichtet der Staat auf Lohn- und Einkommenssteuer auf die einzuzahlenden Summen bis zum Renteneintritt sowie auf eventuelle Kapitalertragssteuern innerhalb des Produkts.

Deshalb ist die spätere Rente selbst dann aber ganz normal mit Abgaben belastet, die Rendite für den Sparer liegt also in dem zwischenzeitlich hoffentlich erwirtschafteten Zinseszinsgewinn.

Wird damit früh genug begonnen (und klugerweise noch ein sinnvolles Produkt ausgewählt), so ist eine recht ansehnliche Aufstockung der gesetzlichen Rente zu erwarten.

Auch Empfängern von Sozialleistungen und Menschen, die noch nie einen müden Euro an Steuern gezahlt haben, wird diese Förderung gewährt – mit der einzigen Voraussetzung, dass sie ihren eigenen guten Willen und ihre Einsicht zur Vorsorge beweisen indem sie 60,- € (im Jahr!) aus dem eigenen schmalen Geldbeutel zahlen.

Und dann schauen wir doch …

Dann kommen Verbraucherschützer, selbsternannte Rechenkünstler und opportunistische Politiker und schauen dem geschenkten Gaul ins Maul.

Zeigt mir eine einzige Geldanlage in Deutschland, die vollkommen risikolos – selbst bei hoher Gebührenbelastung der (zu recht kritisierten) Versicherungen – im Schnitt eine solche Rendite erwirtschaftet!

Es mag Konstruktionen und Konstellation geben, bei dem es für den Einzelnen nicht (oder nicht mehr) sinnvoll ist, sich für ein Riesterprodukt zu entscheiden – hier ist natürlich auch die Beratungs- und Fachkompetenz des Produktverkäufers gefragt – aus diesen eher wenigen Fällen aber in der Gesamtsicht ein Negativurteil über die gesamte Produktgattung zu fällen, halte ich für sehr fahrlässig.

Denn Fakt ist, das auch eine schlechte Riesterversicherung renditetechnisch immer noch um Längen besser ist als die gleiche schlechte Versicherung ohne die staatliche Förderung – dazu braucht man nicht einmal einen Taschenrechner zu bemühen.

[bctt tweet=“Selbst eine suboptimale zusätzliche Altersversorgung ist besser als keine zusätzliche Altersversorgung. #Riester “ via=“no“]

Das Problem bei Riester ist nicht die Systematik der Vorsorge, sondern die fehlende Gebührenregulierung für die Produktgeber!

Natürlich gibt es Verbesserungsbedarf – aber so lange keiner eine bessere Idee hat und diese auch noch sinnvoll umzusetzen weiß, solange sollte die Kritik doch an diesem Punkt ansetzen und sich nicht darauf versteigen, Riester als solches schlecht zu machen.

 

Lies auch die Interviews mit verschiedenen Finanzgrößen anlässlich 15 Jahren Riesterrente hier -> https://www.riester-rente.net/15-jahre-riester-rente/

Edit 2018: Auch die Anrechenbarkeit auf die Grundsicherung ist ab 2018 endlich gedeckelt, siehe hier die Information des Bundesfinanzministeriums.
„Viele Menschen, die befürchten, im Rentenalter vielleicht auf Grundsicherung im Alter angewiesen zu sein, haben die Sorge, dass sich Altersvorsorge für sie nicht lohnen könnte. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich für die Bezieher dieser Leistungen gewährt. Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Auf diese Weise können bis zu 202 Euro anrechnungsfrei gestellt werden. Die Deckelung greift immer dann, wenn der zu gewährende Freibetrag diesen Betrag übersteigt.“ (Quelle: Bundesfinanzministerium).